Häufig gestellte Fragen
FAQ
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung.
Die Abfuhrtermine für Ihre Gemeinde finden Sie im Abfallkalender.
Die Abfuhrdaten finden Sie im Abfallkalender. Die Verschiebedaten werden in den Landeszeitungen und auf den Internetseiten der Gemeinden veröffentlicht.
Das darf in die Kompostierung:
Obst- / Gemüseabfälle, Strauchschnitt (zerkleinert), Rasenschnitt, Herbstlaub, Schnittblumen, Verwelkte Topfpflanzen (ohne Blumentopf), Kaffeesatz, Eierschalen
Das darf nicht in die Kompostierung:
Asche, Plastik / Verpackungen (jeglicher Art), Biologisch abbaubare Grüngutabfallsäcke, Behandeltes Holz / Metall, Blumentöpfe / Steine, Katzenstreu / Robidog-Säckli, Speisereste (gehören in den Kehricht), Neophyten, Kompostierbares Einweggeschirr, etc.
Eine Zusammenfassung was in den Kompost gehört und was nicht finden Sie in unserem Flyer.
Brennbare Abfälle, die nicht kompostierbar oder recyclingfähig sind dürfen in den Kehricht.
Im Kehricht sollte nur jener Abfall landen, der nicht verwertbar, aber ungefährlich ist. Dazu gehören Hygieneartikel, Fotos, Staubsaugerbeutel, Strumpfhosen, stark verschmutze Verpackungen oder Katzenstreu.
Grundregel: wenn es brennbar ist, darf es mit.
Metall, Keramik, Beton, Flüssigkeiten aller Art, Autoreifen, Elektrogeräte, Gasgrills, Asche gehören nicht in den Kehricht.
Gefährliche Produkte dürfen niemals in den Restmüll; sie gehören in den Sondermüll! Dazu zählen: Batterien, Medikamente, Energiespar- und LEDLampen, Öle, Chemikalien und andere giftige Substanzen. Diese müssen unbedingt in Problemstoffsammelstellen abgegeben werden. Falsch entsorgter Sondermüll stellt eine enorme Belastung für die Umwelt dar und kann auch für uns Menschen gefährlich werden. Asche kann in kleinen Mengen weiterhin in einem gut verschlossenem 35l Sack, der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.
In unserem Flyer haben wir für Sie zusammengefasst was in den Kehricht gehört und was nicht.
Bitte beachten Sie, dass nur Normbehälter für die Abfallentsorgung akzeptiert werden. Behälter, die nicht den Normen entsprechen, können leider nicht entleert werden.
Wie Sie den Abfall korrekt bereitstellen haben wir in unserem Flyer zusammengestellt.
Ihre alten Möbel können Sie der Kehrichtabfuhr mitgeben. Wie viele Marken Sie verwenden müssen, finden Sie in der Rubrik Gebühren. Denken Sie bitte daran, dass grosse Möbel demontiert werden müssen und dass keine grösseren Metallteile dabei sind. Ansonsten können Sie die Möbel dort hinstellen, wo Sie normalerweise Ihren Abfall zur Entsorgung bereitstellen. Bei Unklarheiten rufen Sie uns bitte an.
Seit dem 1. Juli 1998 dürfen ausgediente Geräte mit elektrischen und elektronischen Bauteilen nicht mehr via Kehricht, Sperrgut oder Metallabfuhr entsorgt werden. Geben Sie Ihre Elektrogeräte an eine Verkaufsstelle, die jeweilige Gemeinde oder bei der Firma J. Elkuch in Eschen ab. Teilweise werden Entsorgungsbeiträge verlangt. Prüfen Sie jedoch immer, ob eine Reparatur möglich ist.
Altreifen (Pneu) dürfen nicht mehr über die Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Sie können über den Fachhandel oder Sortierstellen (kostenpflichtig) dem Recycling zugeführt werden.
Antworten auf weitere gängige Entsorgungsfragen finden Sie auf der Website www.abfall.ch.
Haben Sie eine konkrete Frage? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ezv.li.